Tattoos im Bewerbungsgespräch: Zwischen Vorurteil und Professionalität
- Tiba Tattoo
- 1. Dez. 2024
- 2 Min. Lesezeit

In der modernen Arbeitswelt sind Tattoos längst keine Seltenheit mehr. Trotzdem bleiben sie ein sensibles Thema bei Bewerbungsgesprächen. Welche Rechte haben Bewerber? Wo liegen die Grenzen der Arbeitgeber? Wir beleuchten die rechtliche und soziale Perspektive.
Rechtliche Grundlagen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber vor Diskriminierung. Tattoos fallen jedoch nicht direkt unter geschützte Merkmale wie Herkunft oder Geschlecht. Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Bewertungsrecht bezüglich des äußeren Erscheinungsbildes.
Was Arbeitgeber dürfen:
- Sichtbare Tattoos im Bewerbungsgespräch thematisieren
- Berufsbezogene Einschränkungen festlegen
- Verhaltens- und Kleiderordnungen definieren
Was Arbeitgeber NICHT dürfen:
- Generelles Tattoo-Verbot ohne sachliche Begründung
- Diskriminierung aufgrund von Tattoo-Motiven
- Willkürliche Ausgrenzung von tätowierten Bewerbern
Branchen-Unterschiede
Die Akzeptanz von Tattoos variiert stark zwischen verschiedenen Berufszweigen:

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